Bildungsanbieter
Alle Institutionen, die Weiterbildungsangebote für Gesundheitsfachpersonen anbieten, können sich auf e-log als Bildungsanbieter registrieren und ein Label für ihre Bildungsangebote beantragen. Das heisst, dass auch Institutionen wie Spitäler, Pflegeheime oder Verbände für ihre (internen) Weiterbildungsangebote ein Label beantragen können.
Funktionen
Persönliches Login
Jeder Bildungsanbieter hat ein persönliches Login, mit dem er auf seine Daten, z.B. Label-Anträge oder auf der Agenda publizierte Angebote, zugreifen kann. Das Login wird bei der Registrierung auf e-log geschaffen. Erachtet der Bildungsanbieter es als notwendig, dass mehr als eine Person Zugriff auf die Daten auf e-log hat, so kann der Bildungsanbieter weitere Logins vergeben.
Bildungsangebote labeln lassen
Auf e-log kann ein Bildungsanbieter seine Bildungsangebote mit einem Label auszeichnen lassen. Für einmalig stattfindende Bildungsangebote, beispielsweise Kongresse oder Symposien, ist das Label nur an dem Datum gültig, das im Antrag genannt wird. Für wiederholt stattfindende Bildungsangebote, deren Inhalt nicht verändert wird, ist das Label zwei Kalenderjahre gültig. Innerhalb der Gültigkeit des Labels kann dieses auf Teilnahmebestätigungen, Handbüchern, Präsentationen oder Ausschreibungen kostenlos verwendet werden. Zu diesem Zweck wird das Label nach erfolgreicher Prüfung per E-Mail zugestellt.
Anforderungen, um das Label zu erhalten
Um mit einem Label ausgezeichnet zu werden, müssen der Bildungsanbieter und das Bildungsangebot folgende Minimalanforderungen vollumfänglich erfüllen (im Reglement werden untenstehende Anforderungen genauer erläutert).
Der Bildungsanbieter
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Verfügt über ein Qualitätssicherungssystem, Qualitätslabel oder führt systematische Evaluationen des Bildungsangebotes durch die Teilnehmer/-innen durch
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Reicht den wahrheitsgemässen Antrag auf Erteilung des Labels vollständig ein
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Deklariert die Netto-Dauer des Bildungsangebots
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Überprüft und dokumentiert die Anwesenheit der Gesundheitsfachpersonen
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Ordnet dem Bildungsangebot CanMEDS Rollen© oder Themen zu
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Beachtet die Auflagen betreffend Sponsoring
Ein Bildungsangebot muss die nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Es hat:
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Einen Titel
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Ist zeitlich terminiert
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Kann einer Art zugeordnet werden
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Richtet sich an Zielgruppe(n)
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Ist für die Zielgruppe(n) relevant
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Hat definierte Lernziele oder Kompetenzen
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Ist methodisch-didaktisch strukturiert
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Entspricht dem aktuellsten Wissensstand
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Hat eine Präsenzkontrolle oder Lernkontrolle
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Wird von einem qualifizierten Dozenten oder einer qualifizierten Dozentin vermittelt
Bei der Vergabe des Labels fallen Gebühren an. Wurde der Label-Antrag vollständig eingereicht, wird das Label innerhalb von einem bis maximal drei Monat(en) erteilt.
Gelabelte Bildungsangebote werden auf der e-log Agenda veröffentlicht
Wenn der Bildungsanbieter es wünscht, werden gelabelte Bildungsangebote auf der e-log Agenda veröffentlicht. Da diese Agenda öffentlich zugänglich ist, können alle interessierten Personen diese Agenda nach passenden Angeboten durchsuchen.
Auf der e-log Agenda veröffentlichte Bildungsangebote können mutiert werden
Sind Terminverschiebungen notwendig, können die Durchführungsdaten eines auf der e-log Agenda veröffentlichten Bildungsangebots direkt in der Agenda geändert werden. Die Ergänzung neuer Durchführungsdaten innerhalb der Gültigkeit des Labels sind ebenso möglich, sofern es sich um ein wiederholt stattfindendes Bildungsangebot handelt.
Buchen von gelabelten Bildungsangeboten über die e-log Agenda
Der Bildungsanbieter entscheidet beim Antragsstellen auf ein Label, ob Gesundheitsfachpersonen das gelabelte Bildungsangebot direkt über die e-log Plattform buchen können oder nicht. Ist die Buchung über die Agenda möglich, stellt e-log dem Bildungsanbieter ein Anmelde-Tool und Daten über den Bildungsnehmer zu Administrationszwecken zur Verfügung.
Ist das Buchen eines gelabelten Angebots über die e-log Agenda nicht erwünscht, kann ein Link auf der Agenda veröffentlicht werden, über den interessierte Bildungsnehmer zur Buchung des entsprechenden Angebots gelangen.
Ausstellen der Teilnahmebestätigung direkt über e-log
Haben Gesundheitsfachpersonen ein gelabeltes Bildungsangebot über die e-log Agenda gebucht, so hat der Bildungsanbieter die Möglichkeit, die Teilnahmebestätigung für dieses Bildungsangebot direkt über e-log auszustellen. In diesem Fall bestätigt der Bildungsanbieter nach der Durchführung des Bildungsangebots mit einer Auswahlfunktion, welche Gesundheitsfachpersonen die Anforderungen zur erfolgreichen Beendigung des Angebots erfüllt haben. Diese erhalten danach einen Eintrag in ihrem log-Buch, der den erfolgreichen Besuch des Bildungsangebots bestätigt.
Verpflichtungen
Bildungsanbieter müssen die AGB akzeptieren, um die Funktionen von e-log nutzen zu können.
Damit ein Bildungsangebot mit einem Label ausgezeichnet werden kann, geht der Bildungsanbieter folgende Verpflichtungen ein:
- Er füllt den Antrag auf das Label vollständig und wahrheitsgemäss aus
- Er verfügt über ein Qualitätssicherungssystem. Als Minimum der Qualitätssicherung gilt eine regelmässige Evaluation der Bildungsangebote durch die Bildungsteilnehmer/-innen
- Er führt Präsenzkontrollen durch
- Er händigt allen Absolventen, die das Bildungsangebot erfolgreich abgeschlossen haben, eine personalisierte Kursbestätigung aus – elektronisch oder auf Papier
- Er verwendet das Label nur zu den Zwecken und in den Zeiträumen, die im Reglement festgehalten sind
- Nimmt er Änderungen an bereits publizierten Agenda-Einträgen vor, informiert er gegebenenfalls die betroffenen Gesundheitsfachpersonen über diese Änderungen
FAQ
Anwendung
Wie kann ich mein Bildungsangebot auf e-log eingeben?
Wir empfehlen Ihnen, beim Erfassen von Labelanträgen, das Kursprogramm zur Hand zu haben. Im Menu auf der linken Seite erscheint die Auswahlmöglichkeit „+ Neuer Labelantrag“. Mit den Angaben von Ihrem Kursprogramm können Sie nun die Pflichtfelder ausfüllen. Sie stellen den Labelantrag am besten an jenen Berufsverband, welcher im betreffenden Bereich spezialisiert ist. Für jedes Bildungsangebot ist ein separater Antrag zu stellen. Hier finden Sie die Bedienungsanleitung für Bildungsanbieter.
Ist die Eingabe des Labelantrags kostenpflichtig?
Ja, die Eingabe des Labelantrags ist mit Kosten verbunden, unabhängig davon, ob dieser vom betreffenden Mandanten angenommen oder abgelehnt wird. Die Kosten sind in der Gebührenordnung festgehalten. Hier finden Sie die Gebührenordnung
Wieso ist der Labelantrag kostenpflichtig?
Die Labelanträge werden vom jeweiligen Berufsverband geprüft. Dies ist mit Aufwand verbunden, der mit den Gebühren abgedeckt werden soll. Hier finden Sie die Gebührenordnung.
Wie lange dauert die Überprüfung eines Labelantrags?
Je nach Länge des Bildungsangebots (Anzahl Tage/Module) wird das Label innerhalb von einem bis maximal drei Monat(en) erteilt, sobald der Antrag vollständig ist. Hier finden Sie das Reglement.
Wie viele log-Punkte werden für mein Bildungsangebot vergeben?
Die log-Punkte werden je nach Art des Kurses automatisch vergeben. Grundsätzlich entspricht eine Stunde Weiterbildung (ohne Pausen) einem log-Punkt. Für gewisse Bildungsleistungen wurden pauschale log-Punkte definiert. Hier finden Sie die Übersicht mit den Bildungstätigkeiten.
Was bedeutet einfache und mehrfache Durchführung?
Die einfache Durchführung beinhaltet Bildungsangebote, die einmalig stattfinden. Unter der mehrfachen Durchführung verstehen sich Bildungsangebote, die mehrmals mit dem identischen Inhalt abgehalten werden. Hierbei können in einem Antrag alle Durchführungsdaten des laufenden und des nächsten Jahrs aufgeführt werden. Die Durchführungsdaten können innerhalb der Gültigkeit des Labels jederzeit ergänzt oder geändert werden.
Wie wird das Selbststudium angerechnet?
Es wird unter „Selbststudium“ und „angeleitetem Selbststudium“ unterschieden. Die Anrechnung sowie die Erklärung zu den beiden Fällen sind im Reglement definiert. Hier gelangen Sie zum Reglement.
Welche Vorteile habe ich, wenn das Anmeldeverfahren über e-log läuft?
Das Anmeldeverfahren läuft automatisch über e-log, wenn bei der Einreichung des Labelantrags unter „Link für die Anmeldung“ kein Link hinterlegt wird. Sie können somit die Anmeldungen bequem an einem Ort verwalten. Unter „Durchführung“ können Sie jederzeit einsehen, wer sich für das Bildungsangebot angemeldet hat. Nach Durchführung des Bildungsangebots können Sie anhand der Präsenzliste die Anwesenheit der Teilnehmer bestätigen oder ablehnen. Personen, die am Bildungsangebot teilgenommen haben, erhalten so automatisch einen Eintrag in ihr log-Buch. Dieser bestätigt einerseits die Teilnahme, andererseits wird den Personen auch gleich die entsprechende Anzahl log-Punkte gutgeschrieben.
Wie kann ich die Teilnahmebestätigungen ausstellen?
Unter „Durchführung“ finden Sie die Teilnehmer, die Sie zuvor anhand der Präsenzliste bestätigt haben. Unter „Exportieren“ können Sie die Excel-Liste mit den bestätigten Teilnehmern auf Ihrem Computer abspeichern. Nun können Sie die Teilnahmebestätigung versenden. Details zu dieser Funktion finden Sie in der Bedienungsanleitung für Bildungsanbieter.
Datenschutz
Was passiert mit meinen Daten?
Die Daten gehören immer Ihnen – die Berufsverbände nehmen nur Einsicht in Ihre Daten im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für statistische Zwecke werden nur anonymisierte Daten verwendet. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wo werden meine Daten gesichert?
Die Daten der Plattform e-log werden in der Datenbank des Entwicklers BEGASOFT AG gesichert. BEGASOFT ist ISO 9001- und 27001-zertifiziert. Insbesondere mit der ISO 27001-Zertifizierung ist gewährleitet, dass dem Thema Informationssicherheit und Datenschutz die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird und diesbezüglich umfassende Massnahmen getroffen und Prozesse etabliert sind. Die BEGASOFT AG und ihr Rechenzentrum (Tier Level IV), wo die Daten von e-log gespeichert sind, befinden sich in Bern, Schweiz.
Wer hat Einsicht in mein Profil?
Der Zugang zum Profil erfolgt ausschliesslich mit dem persönlichen Login. Nur der Benutzer darf Anpassungen in seinem Profil vornehmen. Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).